Position 0910
Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
Einordnung im Zolltarif
09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
0910110000Ingwer · weder gemahlen noch sonst zerkleinert0910120000Ingwer · gemahlen oder sonst zerkleinert0910201000Safran · weder gemahlen noch sonst zerkleinert0910209000Safran · gemahlen oder sonst zerkleinert0910300000Kurkuma0910910500andere Gewürze · Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel · Curry0910911000andere Gewürze · Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel · andere · weder gemahlen noch sonst zerkleinert0910919000andere Gewürze · Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel · andere · gemahlen oder sonst zerkleinert0910991000andere Gewürze · andere · Samen von Bockshornklee0910993100andere Gewürze · andere · Thymian · weder gemahlen noch sonst zerkleinert · Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)0910993300andere Gewürze · andere · Thymian · weder gemahlen noch sonst zerkleinert · anderer0910993900andere Gewürze · andere · Thymian · gemahlen oder sonst zerkleinert0910995000andere Gewürze · andere · Lorbeerblätter0910999100andere Gewürze · andere · andere · weder gemahlen noch sonst zerkleinert0910999900andere Gewürze · andere · andere · gemahlen oder sonst zerkleinert