Kapitel 09
KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
Einordnung im Zolltarif
09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
0901Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt0902Tee, auch aromatisiert0903Mate0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert0905Vanille0906Zimt und Zimtblüten0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele0908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze