Zolltarifnummer 0909310000

weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Einordnung im Zolltarif

  1. 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
  3. 090931 Kreuzkümmelfrüchte
  4. 090931 weder gemahlen noch sonst zerkleinert

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.