Zolltarifnummer 0909210000
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Einordnung im Zolltarif
09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren090921Korianderfrüchte090921weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.