Zolltarifnummer 0806203010

in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2|kg oder weniger

Einordnung im Zolltarif

  1. 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet
  3. 080620 getrocknet
  4. 08062030 Sultaninen
  5. 0806203010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2|kg oder weniger

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.