Position 0806
Weintrauben, frisch oder getrocknet
Einordnung im Zolltarif
08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN0806Weintrauben, frisch oder getrocknet
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
0806101005frisch · Tafeltrauben · der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Dezember bis 31. Dezember0806101090frisch · Tafeltrauben · andere0806109000frisch · andere0806201000getrocknet · Korinthen0806203010getrocknet · Sultaninen · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2|kg oder weniger0806203090getrocknet · Sultaninen · andere0806209000getrocknet · andere