Zolltarifnummer 8807300010

für zivile Luftfahrzeuge

Einordnung im Zolltarif

  1. 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  2. 8807 Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806
  3. 880730 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
  4. 8807300010 für zivile Luftfahrzeuge

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.