Zolltarifnummer 8708949920
Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Einordnung im Zolltarif
87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705870891andere Teile und anderes Zubehör870894Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon87089435andere87089491Teile87089499andere8708949920Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.