Zolltarifnummer 8708949920

Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

Einordnung im Zolltarif

  1. 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705
  3. 870891 andere Teile und anderes Zubehör
  4. 870894 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon
  5. 87089435 andere
  6. 87089491 Teile
  7. 87089499 andere
  8. 8708949920 Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.