Zolltarifnummer 8708949910

Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit: -einem Außendurchmesser von 81,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55 mm, -einem Innendurchmesser von 25,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97 mm, -einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13 mm, -einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm, -einer Gesamthöhe von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

Einordnung im Zolltarif

  1. 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705
  3. 870891 andere Teile und anderes Zubehör
  4. 870894 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon
  5. 87089435 andere
  6. 87089491 Teile
  7. 87089499 andere
  8. 8708949910 Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit: -einem Außendurchmesser von 81,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55 mm, -einem Innendurchmesser von 25,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97 mm, -einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13 mm, -einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm, -einer Gesamthöhe von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.