Zolltarifnummer 8708949910
Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit: -einem Außendurchmesser von 81,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55 mm, -einem Innendurchmesser von 25,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97 mm, -einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13 mm, -einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm, -einer Gesamthöhe von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Einordnung im Zolltarif
87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705870891andere Teile und anderes Zubehör870894Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon87089435andere87089491Teile87089499andere8708949910Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit: -einem Außendurchmesser von 81,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55 mm, -einem Innendurchmesser von 25,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97 mm, -einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13 mm, -einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm, -einer Gesamthöhe von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.