Zolltarifnummer 8537109863

Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens: -einem Mikroprozessor, -zwei Anschlüssen, -einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V, -ohne Gehäuse, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm, -einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken

Einordnung im Zolltarif

  1. 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position|8535|oder 8536|ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels|90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position|8517
  3. 853710 für eine Spannung von 1|000|V oder weniger
  4. 85371091 andere
  5. 85371098 andere
  6. 8537109830 andere
  7. 8537109863 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens: -einem Mikroprozessor, -zwei Anschlüssen, -einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V, -ohne Gehäuse, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm, -einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.