Zolltarifnummer 8537109863
Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens: -einem Mikroprozessor, -zwei Anschlüssen, -einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V, -ohne Gehäuse, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm, -einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken
Einordnung im Zolltarif
85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE8537Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position|8535|oder 8536|ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels|90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position|8517853710für eine Spannung von 1|000|V oder weniger85371091andere85371098andere8537109830andere8537109863Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens: -einem Mikroprozessor, -zwei Anschlüssen, -einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V, -ohne Gehäuse, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm, -einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.