Zolltarifnummer 8505111076
Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Einordnung im Zolltarif
85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE8505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe850511Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden850511aus Metall85051110Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend8505111020andere8505111076Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.