Zolltarifnummer 8501510025

Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

Einordnung im Zolltarif

  1. 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
  3. 850151 andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
  4. 850151 mit einer Leistung von 750|W oder weniger
  5. 8501510025 Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.