Zolltarifnummer 8501310048

Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:  -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,  -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,  -mit einem Drehmoment von 20 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Nm,  -mit einem Gehäuse aus Aluminium, Aluminiumlegierung oder Kunststoff,  -auch mit eingebautem Regler,  -mit einer Kommunikationsfunktion in der LIN- oder UART-Schnittstelle,  -mit einem Gewicht von 1,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 kg,  -angepasst für die Montage in einem Fahrradrahmen  zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

Einordnung im Zolltarif

  1. 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
  3. 850131 andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
  4. 850131 mit einer Leistung von 750|W oder weniger
  5. 8501310045 andere
  6. 8501310048 Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:  -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,  -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,  -mit einem Drehmoment von 20 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Nm,  -mit einem Gehäuse aus Aluminium, Aluminiumlegierung oder Kunststoff,  -auch mit eingebautem Regler,  -mit einer Kommunikationsfunktion in der LIN- oder UART-Schnittstelle,  -mit einem Gewicht von 1,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 kg,  -angepasst für die Montage in einem Fahrradrahmen  zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.