Zolltarifnummer 8483402320
Kegelrad: -hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl, -gebaut mit einem geraden oder schrägverzahnten Kegelradgetriebe, -mit einem Winkel zwischen den Wellen von 30 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 Grad, -mit einem Verhältnis von 1:1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:1,46, zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen
Einordnung im Zolltarif
84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON8483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)848340Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder Rollenrollspindeln84834021Zahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe)84834023Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe8483402320Kegelrad: -hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl, -gebaut mit einem geraden oder schrägverzahnten Kegelradgetriebe, -mit einem Winkel zwischen den Wellen von 30 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 Grad, -mit einem Verhältnis von 1:1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:1,46, zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.