Zolltarifnummer 8415900015
Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen: -bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr, -mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen, -mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm, -mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -mit einem Gewicht von 0,01 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg, -auch mit Aluminium-Anschlussblöcken, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 87
Einordnung im Zolltarif
84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON8415Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird841590Teile8415900015Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen: -bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr, -mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen, -mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm, -mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -mit einem Gewicht von 0,01 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg, -auch mit Aluminium-Anschlussblöcken, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 87
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.