Zolltarifnummer 8414900015

Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren

Einordnung im Zolltarif

  1. 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
  3. 841490 Teile
  4. 8414900015 Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.