Zolltarifnummer 8411222020

für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden

Einordnung im Zolltarif

  1. 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
  3. 841121 Turbo-Propellertriebwerke
  4. 841122 mit einer Leistung von mehr als 1|100|kW
  5. 84112220 mit einer Leistung von mehr als 1|100|kW bis 3|730|kW
  6. 8411222020 für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.