Zolltarifnummer 8401300020

nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren

Einordnung im Zolltarif

  1. 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8401 Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
  3. 840130 nicht bestrahlte Brennstoffelemente
  4. 8401300020 nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.