Position 7108
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Einordnung im Zolltarif
71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN7108Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
7108110000zu nicht monetären Zwecken · Pulver7108120000zu nicht monetären Zwecken · in Rohform7108131000zu nicht monetären Zwecken · als Halbzeug · Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15|mm7108138000zu nicht monetären Zwecken · als Halbzeug · anderes7108200000zu monetären Zwecken