Zolltarifnummer 7002100020

Mikrokugeln aus Glas (im Handel als „Glasperlen“ bekannt) mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren

Einordnung im Zolltarif

  1. 70 GLAS UND GLASWAREN
  2. 7002 Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position|7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet
  3. 700210 Kugeln
  4. 7002100020 Mikrokugeln aus Glas (im Handel als „Glasperlen“ bekannt) mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.