Position 6814
Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
Einordnung im Zolltarif
68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN6814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
6814100010Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen · Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15|mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt6814100020Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen · Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,60 mm, -mit einer Breite von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200 mm, -mit einem Glimmergehalt von 80 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 g/m², -mit einer Zugfestigkeit von 110 N/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 N/cm6814100090Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen · andere6814900000andere