Zolltarifnummer 6804210050

Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer)

Einordnung im Zolltarif

  1. 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 680421 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
  4. 680421 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
  5. 6804210050 Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer)

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.