Zolltarifnummer 6804210040

Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N

Einordnung im Zolltarif

  1. 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
  3. 680421 andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
  4. 680421 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
  5. 6804210040 Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.