Kapitel 63
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
Einordnung im Zolltarif
63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
6301Decken6302Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche6303Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)6304Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position|94046305Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken6306Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen6307Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6308Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf6309Altwaren6310Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren