Zolltarifnummer 6110111000

Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50|GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600|g oder mehr

Einordnung im Zolltarif

  1. 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 611011 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
  4. 611011 aus Wolle
  5. 61101110 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50|GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600|g oder mehr

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.