Zolltarifnummer 5911400010
Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, -mit einem Gewicht von 160 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m², -mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse L (gemäß DIN 60335-2-69), -plissierfähig, auch mit einer der folgenden Behandlungen: -Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE), -Bestreichen mit Aluminiumpartikeln, -Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln, -Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder fluorhaltigen Polymer -einer expandierten Membran aus Polytetrafluorethylen (ePTFE)
Einordnung im Zolltarif
59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung|8|zu diesem Kapitel591140Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren5911400010Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, -mit einem Gewicht von 160 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m², -mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse L (gemäß DIN 60335-2-69), -plissierfähig, auch mit einer der folgenden Behandlungen: -Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE), -Bestreichen mit Aluminiumpartikeln, -Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln, -Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder fluorhaltigen Polymer -einer expandierten Membran aus Polytetrafluorethylen (ePTFE)
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.