Zolltarifnummer 5911400010

Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):  -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,  -mit einem Gewicht von 160 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m²,  -mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse L (gemäß DIN 60335-2-69),  -plissierfähig,  auch mit einer der folgenden Behandlungen:  -Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE),  -Bestreichen mit Aluminiumpartikeln,  -Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln,  -Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder fluorhaltigen Polymer -einer expandierten Membran aus Polytetrafluorethylen (ePTFE)

Einordnung im Zolltarif

  1. 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung|8|zu diesem Kapitel
  3. 591140 Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
  4. 5911400010 Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):  -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,  -mit einem Gewicht von 160 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m²,  -mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse L (gemäß DIN 60335-2-69),  -plissierfähig,  auch mit einer der folgenden Behandlungen:  -Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE),  -Bestreichen mit Aluminiumpartikeln,  -Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln,  -Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder fluorhaltigen Polymer -einer expandierten Membran aus Polytetrafluorethylen (ePTFE)

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.