Position 5806
Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
Einordnung im Zolltarif
58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN5806Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
5806100010Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe · aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide5806100090Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe · aus anderen Spinnstoffen5806200000andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5|GHT oder mehr5806310000andere Bänder · aus Baumwolle5806321000andere Bänder · aus Chemiefasern · mit echten Webkanten5806329000andere Bänder · aus Chemiefasern · andere5806390010andere Bänder · aus anderen Spinnstoffen · aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position|53035806390090andere Bänder · aus anderen Spinnstoffen · andere5806400010schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) · aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position|53035806400090schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) · andere