Position 5609

Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position|5404|oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Einordnung im Zolltarif

  1. 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5609 Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position|5404|oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.

Untergeordnete Warengruppen