Zolltarifnummer 5309210000

roh oder gebleicht

Einordnung im Zolltarif

  1. 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  2. 5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)
  3. 530921 mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85|GHT
  4. 530921 roh oder gebleicht

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.