Zolltarifnummer 5306103010

Garne aus Flachs (Leinengarne) mit einem Titer von|333,3|dtex oder mehr (Nm 30 oder weniger), zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen, ausgenommen Garne aus Flachswerg

Einordnung im Zolltarif

  1. 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  2. 5306 Garne aus Flachs (Leinengarne)
  3. 530610 ungezwirnt
  4. 53061010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  5. 53061030 mit einem Titer von weniger als 833,3|dtex, jedoch nicht weniger als 277,8|dtex (mehr als Nm|12|bis Nm|36)
  6. 5306103010 Garne aus Flachs (Leinengarne) mit einem Titer von|333,3|dtex oder mehr (Nm 30 oder weniger), zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen, ausgenommen Garne aus Flachswerg

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.