Zolltarifnummer 5211520010

auf Handwebstühlen hergestellt

Einordnung im Zolltarif

  1. 52 BAUMWOLLE
  2. 5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g
  3. 521151 bedruckt
  4. 521152 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
  5. 5211520010 auf Handwebstühlen hergestellt

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.