Zolltarifnummer 5208211000

Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull

Einordnung im Zolltarif

  1. 52 BAUMWOLLE
  2. 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
  3. 520821 gebleicht
  4. 520821 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger
  5. 52082110 Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.