Zolltarifnummer 4601940500

Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden

Einordnung im Zolltarif

  1. 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.|B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
  3. 460192 andere
  4. 460194 aus anderen pflanzlichen Stoffen
  5. 46019405 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.