Zolltarifnummer 4302305100

von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

Einordnung im Zolltarif

  1. 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
  2. 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303
  3. 430230 ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt
  4. 43023025 andere
  5. 43023051 von Hundsrobben oder Ohrenrobben
  6. 43023051 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.