Zolltarifnummer 4302191500

von Bibern, Bisamratten oder Füchsen

Einordnung im Zolltarif

  1. 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
  2. 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303
  3. 430211 ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt
  4. 430219 andere
  5. 43021915 von Bibern, Bisamratten oder Füchsen

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.