Zolltarifnummer 4302191500
von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
Einordnung im Zolltarif
43PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS4302Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303430211ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt430219andere43021915von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.