Zolltarifnummer 4107191000

von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6|m$2|oder weniger

Einordnung im Zolltarif

  1. 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  2. 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114
  3. 410711 ganze Häute und Felle
  4. 410719 anderes
  5. 41071910 von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6|m$2|oder weniger

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.