Zolltarifnummer 4107129100
Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
Einordnung im Zolltarif
41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER4107Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114410711ganze Häute und Felle410712Narbenspalt41071291anderes41071291Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.