Zolltarifnummer 4104411910

Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand

Einordnung im Zolltarif

  1. 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  2. 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
  3. 410441 in getrocknetem Zustand (crust)
  4. 410441 Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
  5. 41044111 ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6|m$2|oder weniger
  6. 41044119 andere
  7. 4104411910 Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.