Zolltarifnummer 4104411910
Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand
Einordnung im Zolltarif
41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER4104Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet410441in getrocknetem Zustand (crust)410441Vollleder, ungespalten; Narbenspalt41044111ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6|m$2|oder weniger41044119andere4104411910Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.