Zolltarifnummer 4101203000
nass gesalzen
Einordnung im Zolltarif
41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER4101Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten410120ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8|kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10|kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16|kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind41012030nass gesalzen
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.