Zolltarifnummer 3905999096
Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT
Einordnung im Zolltarif
39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS3905Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen390591andere390599andere39059990andere3905999030andere3905999096Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.