Zolltarifnummer 3905999096

Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT

Einordnung im Zolltarif

  1. 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
  3. 390591 andere
  4. 390599 andere
  5. 39059990 andere
  6. 3905999030 andere
  7. 3905999096 Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT

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