Zolltarifnummer 3904610020

Copolymer aus Tetrafluorethylen und Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen, mit einem Gehalt an Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen von 3,2|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6|GHT und an extrahierbaren Fluoridionen von weniger als 1|mg/kg

Einordnung im Zolltarif

  1. 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
  3. 390461 fluorierte Polymere
  4. 390461 Polytetrafluorethylen
  5. 3904610020 Copolymer aus Tetrafluorethylen und Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen, mit einem Gehalt an Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen von 3,2|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6|GHT und an extrahierbaren Fluoridionen von weniger als 1|mg/kg

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.