Zolltarifnummer 3904210010

in Form von Körnern, für bestimmte Luftfahrzeuge

Einordnung im Zolltarif

  1. 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
  3. 390421 anderes Poly(vinylchlorid)
  4. 390421 nicht weich gemacht
  5. 3904210010 in Form von Körnern, für bestimmte Luftfahrzeuge

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.