Position 3602
Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
Einordnung im Zolltarif
36PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE3602Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
3602000010Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³.3602000090anderer