Zolltarifnummer 2818109120

Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: -|Aluminiumoxid von 92 %|GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 %|GHT, -|Magnesiumoxid von 2 (± 1,5)|GHT, -|Yttriumoxid von 1 (± 0,6)|GHT und -|entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2)|GHT oder -|Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2)|GHT, von dem weniger als 50|% des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen

Einordnung im Zolltarif

  1. 28 ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  2. 2818 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid
  3. 281810 künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich
  4. 28181091 mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5|GHT
  5. 28181091 von dem weniger als 50|% des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10|mm aufweisen
  6. 2818109120 Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: -|Aluminiumoxid von 92 %|GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 %|GHT, -|Magnesiumoxid von 2 (± 1,5)|GHT, -|Yttriumoxid von 1 (± 0,6)|GHT und -|entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2)|GHT oder -|Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2)|GHT, von dem weniger als 50|% des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen

Zollsatz prüfen

Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

Zollsatz prüfen →

Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.