Zolltarifnummer 2516120000

durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Einordnung im Zolltarif

  1. 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  3. 251611 Granit
  4. 251612 durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.