Position 2512

Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z.|B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1|oder weniger

Einordnung im Zolltarif

  1. 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2512 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z.|B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1|oder weniger

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