Zolltarifnummer 2308001100

mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3|%|mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40|GHT oder mehr

Einordnung im Zolltarif

  1. 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  2. 2308 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 23080011 Traubentrester
  4. 23080011 mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3|%|mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40|GHT oder mehr

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.