Zolltarifnummer 2009907900

keinen zugesetzten Zucker enthaltend

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200990 Mischungen von Säften
  4. 20099031 mit einem Brixwert von 67|oder weniger
  5. 20099041 andere
  6. 20099071 mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht
  7. 20099071 Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft
  8. 20099079 keinen zugesetzten Zucker enthaltend

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.