Zolltarifnummer 2009893539

anderer

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200981 Saft aus anderen Früchten, Nüssen oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
  4. 200989 anderer
  5. 20098911 mit einem Brixwert von mehr als 67
  6. 20098934 anderer
  7. 20098934 mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht
  8. 20098935 anderer
  9. 2009893521 Aprikosensaft/Marillensaft
  10. 2009893531 anderer
  11. 2009893539 anderer

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.