Zolltarifnummer 2009811111

in Pulverform

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200981 Saft aus anderen Früchten, Nüssen oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
  4. 200981 Saft aus Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
  5. 20098111 mit einem Brixwert von mehr als 67
  6. 20098111 mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht
  7. 2009811111 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger
  8. 2009811111 in Pulverform

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.